1975 wurde Khenpo Rangdrol in Tingmosgang, einem kleinen Dorf in Ladakh, Indien, geboren. Schon in jungen Jahren hatte er den Wunsch, Mönch zu werden und in ein Kloster zu gehen. Er mußte jedoch seinen Vater mehrmals um Erlaubnis bitten, bevor dieser ihm erlaubte, Mönch zu werden. 1983 wurde er dann schließlich im Kloster Lamayuru ordiniert und es begann die klösterlichen Ausbildung. Mit 12 Jahren wechselte er zum Drikung Kagyü Institut, das von S.H. Drikung Kyabgön Chetsang Rinpoche einige Monate vorher gegründet worden war. Da das Institut noch im Aufbau war, gehörten neben der philosophischen Ausbildung auch handwerkliche Tätigkeiten zum täglichen Ablauf.
Seine Ausbildung erhielt er von großen Gelehrten der Drikung-Kagyü-Linie. So wurde er von Khenpo Togdrol in der Madhyamika-Philosophie von Nagarjuna unterwiesen. Khenchen Könchog Gyaltsen Rinpoche lehrte ihn aus dem Gong Chig und Thegchen Tenpe Nyingpo. Die 13 großen philosophischen Kommentare der Mahayana-Lehren wurden ihm von Khenpo Könchog Tashi erklärt, und Khenpo Künmong unterwies ihn im Abidharma von Mipham Rinpoche.
Während der neunjährigen Ausbildung führte Khenpo auch ein einjähriges Retreat aus, in dem er die Vorbereitenden Übungen und die Yidam-Praxis abschloß. 1997 erhielt er den Titel des Archarya, und nach zwei Jahren Lehrtätigkeit wurde er von Seiner Heiligkeit zum bis dahin jüngsten Khenpo ernannt. Seit Beginn des tibetischen Jahres (24. Februar) ist er für die Ausbildung der Mönche im Drikung Kagyü Institut verantwortlich.
Im vergangenen Jahr reiste Khenpo Rangdrol zum erstenmal nach Deutschland und besuchte verschiedene Zentren. Teilnehmer des Kagyü Ngag Dsö werden sich sicher an ihn erinnern. In diesem Jahr werden wir ihn für gut 10 Tage in Aachen zu Besuch haben. In zwei Wochenendseminaren wird er nähere Erklärungen zu verschiedenen Gelübden geben. So wird ein Wochenende die Zufluchts- und Laiengelübde zum Thema haben und das andere Wochenende, das für Ordinierte und Ordianatiosanwärter vorgesehen ist, die Nonnen- und Mönchsgelübde sowie die Aufgaben von Ordinierten behandeln.
Aus Rundbrief 2/2001