Staatliche Anerkennung des Buddhismus

Die DBU wurde vor 65 Jahren unter anderem gegründet, um den Buddhismus in Deutschland offiziell als Religion, d.h. als Körperschaft öffentlichen Rechts anerkennen zu lassen. Auf diesem Wege wurde das Buddhistische Bekenntnis erstellt, das für eine Anerkennung notwendig ist. Es war gar nicht einfach, dieses so zu formulieren, dass alle buddhistischen Traditionen, die in der DBU vertreten sind, damit einverstanden waren. Der Prozess war aber wichtig, da z.B. neue Gemeinschaften, die in die DBU aufgenommen werden möchten, das Dokument als Grundlage anerkennen müssen.

Über viele Jahre fanden immer wieder Gespräche mit Behördenvertretern statt. Eine Schwierigkeit in Deutschland ist für viele Jahre gewesen, dass ein Promille der Bevölkerung des Bundeslandes in dem die Anerkennung beantragt wird, sich zum Buddhismus bekennen muss, um sicher zu stellen, dass eine Beständigkeit vorliegt. Vor einigen Jahren wurde nun diese Regel durch einen Gerichtsbeschluss gekippt.

Man ist nun soweit, dass zunächst in einem Bundesland die Anerkennung erfolgt und das Prozedere in anderen Bundesländern dann einfacher wird.

Im europäischen Umfeld gibt es schon einige Länder, in denen der Buddhismus offiziell als Religion geführt wird, wie z.B. Österreich und die Niederlande. Im stark katholisch geprägten Belgien scheint die Anerkennung des Buddhismus als Religion sehr schwierig zu sein, da dort mit dem Religionsbegriff der Glaube an einen Schöpfergott verbunden ist. Es soll nun aber bald eine Anerkennung als „nichtkonfessionelle Philosophie“ von Regierungsseite erfolgen, wodurch der Zugang buddhistischer Seelsorger zu Krankenhäusern und Gefängnissen und für eine eigene Hospizarbeit geebnet wird.

Christian