Information für alle Schüler von S.E. Chöje Ayang Rinpoche:
Wer Rinpoches Kloster in Bylakuppe in Südindien besuchen und dort für einige Zeit bleiben möchte, muss sich ein Protected Area Permit (PAP) beim Ministry of Home Affairs, Government of India (Ministerium für innere Angelegenheiten, Indien) besorgen. Und zwar deshalb, weil alle tibetischen Siedlungen in Indien als Sperrgebiete betrachtet werden. Dieses Permit (Genehmigung) muss drei Monate vor Besuch des Klosters beantragt werden. Es gibt ein bestimmtes Formular, das ausgefüllt werden muss, um dieses Permit zu beantragen. Tragen Sie in dieses Formular als Postanschrift in Indien Kagyudpa Monastery, TDL Settlement, Bylakuppe-571104, Mysore District, Karnataka (INDIA) ein und schreiben Sie, dass das Protected Area Permit an diese Adresse geschickt werden soll. Nennen Sie als Orte, die Sie wahrscheinlich besuchen werden, das Tibetan Settlement, Bylakuppe. Senden Sie eine Kopie des ordnungsgemäß ausgefüllten PAP an die Drikung Charitable Society. Wir senden Ihnen eine Mitteilung zu, wenn wir die Genehmigung erhalten haben.
Der Antrag muss an folgende Adresse geschickt werden:
The Section Officer
Ministry of Home Affairs
Jaisalmer House, Mansingh Road
New Delhi – 11
Für weitere Informationen können Sie die indische Botschaft in ihrem jeweiligen Land oder die Drikung Charitable Society kontaktieren.
Ohne diese Genehmigung (Permit) ist es ausländischen Besuchern nicht gestattet, in unserem Kloster zu bleiben. Besucher müssen ein PAP besitzen, bevor sie zum Kloster kommen. In letzter Zeit ist man sehr streng in der Einhaltung dieser Vorschrift geworden.
Drikung Charitable Society – Kagyudpa Monastery
Tibetan Settlement
Bylakuppe 571 104
Karnataka, INDIA
Übersetzung: Heinz-Werner Goertz, 2005